Coronavirus.

Information zur Zusammenarbeit mit der ODAV AG

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Information zum Thema Coronavirus.

Die außerordentlich schwierige Situation in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschäftigt viele Menschen in deren Privatumfeld, den gesamten Wirtschaftsbereich und sämtliche staatstragende Institutionen. Grundsätzlich gilt es, sämtliche zur Verfügung stehende Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich das Virus in Deutschland weiter ausbreiten kann. Alle Mitarbeiter der ODAV AG wurden über die Sensibilität des Themas informiert und u.a. auf alle einschlägigen Vorsichts- bzw. Hygienemaßnahmen hingewiesen.

Unser absolutes Bestreben geht dahin, unseren Kunden unsere umfänglichen Services (Softwarenutzung, Rechenzentrumsbetrieb, Druck- und Versanddienstleistungen) in gewohnt zuverlässiger Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Die ODAV AG hat mit Bedacht ein umfangreiches betriebliches Maßnahmenkonzept zum Schutz gegen Covid-19-Ansteckungen ausgearbeitet, das dem geltenden „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ in uneingeschränkter Weise gerecht wird. Unser Konzept sieht vor, dass das gesamte Fachkollegium in nächster Zeit grundsätzlich in zwei Gruppen aufgeteilt wird. Die Mitglieder der beiden Arbeitsgruppen werden jeweils im Wochenwechsel, alternierend unmittelbar am ODAV-Arbeitsplatz oder im Modus „Mobiles Arbeiten“ in ihren spezifischen Aufgabenbereichen tätig sein. 

Die Erreichbarkeit unserer Mitarbeiter ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail gegeben. Die ODAV-Mitarbeiter haben mobilen Zugriff zu allen benötigten Informationen und Systemen. Unser Kundenservice (Durchwahl -333) und unsere technische Hotline (Durchwahl -555) bleiben zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar.

Dienstreisen und Präsenztermine (z.B. Schulungsveranstaltungen, Workshops, Beratungsgespräche) werden auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt bzw. werden, sofern möglich, über Online-Sessions bzw. über Video- oder Telefonkonferenzen abgewickelt.

Im Servicebereich der Personalwirtschaft werden die Abrechnungs- und Meldeverfahren ebenfalls über vorhandene Homeoffice-Arbeitsplätze sichergestellt. Im Falle der Infizierung eines oder mehrerer ODAV-Mitarbeiter und damit einhergehend einer entsprechenden Quarantäne-Situation, ist im Bereich der Entgeltabrechnung bzw. dem Meldeverfahren nicht auszuschließen, dass diese im Ausnahmefall auf Basis von Vormonatswerten durchgeführt werden. Datentechnische Anpassungen erfolgen schnellstmöglich im Rahmen nachfolgender Abrechnungen. In den beschriebenen Szenarien können Ausfälle bei Drittdienstleistern oder nachgelagerten Prozessen, wie zum Beispiel beim Kurier- und Postverkehr, Platz greifen.

Sollte eine zunehmende Ausbreitung des Coronavirus zu konkreten funktionalen Einschränkungen in der gemeinsamen Zusammenarbeit führen, werden wir unsere Kunden frühestmöglich über entsprechende Auswirkungen sowie Folgeaktivitäten informieren.