Allgemeine Geschäftsbedingungen.

ODAV AG - Lehrinstitut für Informatik

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1. Teilnahmebedingungen

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vorgeschriebenen Unterrichtsstunden teilzunehmen und den Anweisungen des Lehrgangsleiters Folge zu leisten. Insbesondere erkennt der Teilnehmer die Hausordnung an.
  2. Ist der Teilnehmer am Besuch des Lehrgangs/Seminars vorübergehend verhindert, so hat er der ODAV AG unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes vorzulegen. Bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Berufsförderungsdienstes ist im Krankheitsfall – bereits am ersten Tag - ein ärztliches Attest vorzulegen.
    Die ODAV AG ist verpflichtet, Fehlzeiten den Förderungsstellen zu melden.
  3. Scheidet der Teilnehmer vor Beendigung des Lehrgangs aus, so hat er umgehend die ODAV AG und bei Arbeitsförderungsmaßnahmen die Arbeitsverwaltung bzw. den Berufsförderungsdienst zu benachrichtigen.


2. Kündigung – Rücktritt

  1. Die ODAV AG ist zur Kündigung des Vertrages bei groben Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, insbesondere bei
    • groben Verstößen gegen diesen Vertrag
    • Verstoß gegen die geltende Haus-u. Lehrsaalordnung
    • grobe oder wiederholte Missachtung der Anweisungen des Lehrgangsleiters, oder des jeweiligen Dozenten
      Bezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
  2. Der Teilnehmer kann eine Kündigung nur schriftlich (Post/Email) gegenüber der ODAV AG erklären.
  3. Ein Rücktritt bis zu vier Wochen vor Unterrichtsbeginn ist gebührenfrei. Erfolgt die Rücktrittserklärung bis zu zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn, so hat der Teilnehmer eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € und ggf. Aufwendungen für Installation, Hardware und Skripte zu entrichten. Geht die Rücktrittserklärung bis zu drei Tagen vor Unterrichtsbeginn ein, so sind 50 % der Kursgebühren vom Teilnehmer zu tragen. Wird der Rücktritt nach Beginn des Kurses erklärt, so ist vom Teilnehmer die Kursgebühr anteilig zu entrichten, mindestens jedoch 50% der Kursgebühren zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer. Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines angemeldeten Teilnehmers von der Veranstaltung ist ebenfalls vom Teilnehmer die Kursgebühr anteilig zu entrichten, mindestens jedoch 50% der Kursgebühren zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer.
  4. Bei Maßnahmen des Berufsförderungsdienstes gelten die im Maßnahmevertrag festgelegten Bedingungen.
  5. Die ODAV AG behält sich vor, Lehrgänge mit einer zu geringen Teilnehmerzahl oder bei Ausfall des Dozenten bis zum Zeitpunkt des Seminarbeginns abzusagen. Für diesen Fall entfällt jeglicher Vergütungsanspruch. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
  6. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses und endet längstens mit Beginn der Maßnahme.


3. Rücktritts- und Kündigungsmodalitäten für von der Agentur für Arbeit geförderte Teilnehmer

  1. Den Teilnehmern wird für den Fall, dass eine Förderung nach dem SGB II oder SGB III nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Kosten entstehen hierbei nicht.
  2. Für Teilnehmer, die von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter nach SGB II oder SGB III gefördert werden, gelten die Bestimmungen gem. zugelassenem Maßnahmebogen. Diesen Teilnehmern wird ein individuelles Kündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme eingeräumt. Außerdem ist bei einer Förderung des Lehrgangs eine Direktzahlung der Lehrgangsgebühren der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters möglich.
  3. Die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme ist mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate kündbar.
    Sofern eine Maßnahme in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, angeboten wird, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnittes möglich. Dem Teilnehmer wird dann eine Gebühr in Höhe der anteilig genutzten Schulungszeit in Rechnung gestellt.


4. Teilnahmegebühren – Fälligkeit und Zahlung

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bis spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung die vereinbarten Gebühren – unabhängig einer möglichen Erstattung an die ODAV AG – zu entrichten. Die Gesamtkosten des Lehrgangs beinhalten Kosten für Unterricht, Skripte, Teilnahmebescheinigungen, interne Prüfungen und Fachzeugnis.
  2. Abschlussprüfungen bzw. Fortbildungsprüfungen vor der zuständigen Stelle (Handwerkskammer) werden gesondert in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit.
  3. Bei Nichtbezahlung der Gebühren bei Fälligkeit ist die ODAV AG nach Fristsetzung zur fristlosen Kündigung des Teilnahmevertrags berechtigt.


5. Haftung

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, für seine Garderobe, mitgebrachte Gegenstände sowie sein Kraftfahrzeug selbst Sorge zu tragen. Hierfür übernimmt die ODAV AG keine Haftung.
  2. Die ODAV AG schließt für die Dauer der Maßnahme für den Teilnehmer bei der Berufsgenossenschaft eine Versicherung ab. Bei unentschuldigtem Verlassen des Grundstücks während der Unterrichtszeit liegt kein Versicherungsschutz vor.
  3. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen jeglicher Art wird ausgeschlossen.


6. Urheberrecht und Eigentumsrecht

  1. Die von der ODAV AG verwendete Software unterliegt urheberrechtlichen Schutzrechten und steht im Eigentum der ODAV AG bzw. die ODAV AG hat Nutzungsrechte der Software über eine Lizenzgebühr erworben.
  2. Den Teilnehmern ist es untersagt, Software zu kopieren, außerhalb der ODAV AG zu verwenden, zu verbreiten oder in sonstiger Art zu nutzen.
  3. Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Teilnehmer zu Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Weitere Ansprüche des Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.


7. Erfüllungsort ist Straubing



8. Internetnutzung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Insbesondere gilt dies für:

  1. das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
  2. die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten
  3. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten.

Die ODAV AG behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang zu sperren.



9. Sonstige Vereinbarungen

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben alle übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Die ODAV AG und der Teilnehmer sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit, seine Beschäftigungsaufnahme sowohl während als auch bis sechs Monate nach Ende des Lehrgangs an die ODAV AG zu melden: Beginn und Art der Beschäftigung, sowie Arbeitgeber.